- Verordnungsblattgebühr
- Arzneikostengebühr, Rezeptgebühr; Festbetragsregelungen für Arznei- und Verbandmittel, verbunden mit Zuzahlungen durch den Versicherten. Die Zuzahlung für Krankenversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt zu jedem verordneten Arznei- und Verbandmittel 10 Prozent, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro je Packung, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels (§ 31 IV SGB V i.d.F. des GKV-Modernisierungsgesetzes vom 14.11.2003 (BGBl I 2190)).
Lexikon der Economics. 2013.